Shit happens
“Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.”
Schön, dass der Gestztgeber eine gute verständliche Sprache pflegt – so bleiben Eigentumsverhältnisse klar geregelt.



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